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   VGH Bayern, 03.05.2017 - 16a D 15.2087   

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VGH Bayern, 03.05.2017 - 16a D 15.2087 (https://dejure.org/2017,16425)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.05.2017 - 16a D 15.2087 (https://dejure.org/2017,16425)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - 16a D 15.2087 (https://dejure.org/2017,16425)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayDG Art. 11, Art. 14; StGB § 263 Abs. 3 Nr. 1, § 267 Abs. 3 Nr. 1
    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Beihilfebetruges

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung eines Verwaltungsoberinspektors aus dem Beamtenverhältnis wegen Begehung eines Beihilfebetruges; Bestimmung des Ausmaßes des Vertrauensschadens

  • rewis.io

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Beihilfebetruges

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernung eines Verwaltungsoberinspektors aus dem Beamtenverhältnis wegen Begehung eines Beihilfebetruges; Bestimmung des Ausmaßes des Vertrauensschadens

  • rechtsportal.de

    Disziplinarrecht; Verwaltungsoberinspektor (BesGr. A 10); Betrug gegenüber der Bayerischen; Beamtenkrankenkasse im Rahmen einer sog. Beihilfeversicherung; Urkundenfälschung; Innerdienstliches Dienstvergehen; Betrug und Urkundenfälschung jeweils in einem besonders ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2017 - 16a D 15.2087
    Die Betrugshandlungen und die Urkundenfälschungen hat der Beklagte innerdienstlich begangen, weil sein pflichtwidriges Verhalten in sein Amt und in seine dienstlichen Pflichten eingebunden war (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - ZBR 2016, 254 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Schwerwiegende Vorsatzstraftaten bewirken generell einen Vertrauensverlust, der unabhängig vom jeweiligen Amt zu einer Untragbarkeit der Weiterverwendung als Beamter führt (vgl BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - ZBR 2016, 254 - juris Rn. 12/13).

    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z.B. Kern- oder Nebenpflichtverletzungen, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z.B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für seine Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - ZBR 2016, 254 - juris Rn. 16).

    Zur Bestimmung des Ausmaßes des Vertrauensschadens, der durch eine vom Beamten vorsätzlich begangene Straftat hervorgerufen worden ist, greift der Senat auch bei innerdienstlich begangenen Straftaten nunmehr auf den Strafrahmen zurück und folgt damit der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - ZBR 2016, 254; B.v. 05.7.2016 - 2 B 24/16 - juris Rn. 14).

    Begeht ein Beamter innerdienstlich eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht (hier sind es bis zu zehn Jahre), reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 20).

    2.4 Art. 14 Abs. 1 BayDG sowie das im Disziplinarverfahren geltende Schuldprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangen, dass - über die in der Rechtsprechung entwickelten "anerkannten" Milderungsgründe hinaus - bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme sämtliche be- und entlastenden Gesichtspunkte ermittelt und von dem Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 37).

  • BVerwG, 22.03.2016 - 2 B 43.15

    Berücksichtigung von Therapiemaßnahmen bei Disziplinarmaßnahmenbemessung;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2017 - 16a D 15.2087
    Die Berücksichtigung einer schwierigen, inzwischen überwundenen Lebensphase liegt dabei vor allem dann nahe, wenn sich der Pflichtenverstoß als Folge der Lebensumstände darstellt (vgl. BVerwG, U.v. 28.2.2013 - 2 C 3.12 - juris Rn. 40; U.v. 22.3.2016 - 2 B 43.15 - juris Rn. 11; B.v. 9.10.2016 - 2 B 60.14 - juris Rn. 32).

    Dabei kann sich eine mildernd zu berücksichtigende günstige Zukunftsprognose auch aus der Durchführung einer Therapiemaßnahme ergeben (vgl. BVerwG, B.v. 22.3.2016 - 2 B 43.15 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 15.06.2016 - 2 B 49.15

    Negative Lebensphase ist kein "anerkannter" Milderungsgrund

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2017 - 16a D 15.2087
    Solche können teilweise zu einer Disziplinarmaßnahme führen, die um eine Stufe niedriger liegt als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Maßnahme, es sei denn, es liegen gegenläufige belastende Umstände vor (vgl. BVerwG, B.v. 15.6.2016 - 2 B 49/15 - juris Rn. 13).

    Dabei sind die Gerichte weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht an die Wertungen des Dienstherrn gebunden (stRspr., BVerwG, B.v. 15.6.2016 - 2 B 49/15 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2017 - 16a D 15.2087
    Für eine Nachbewährung, die eine Steigerung der Leistungen in fachlicher Hinsicht und eine in jeder Hinsicht beanstandungsfreie Führung voraussetzt (vgl. BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 2 WD 10/12 - juris Rn. 48), besteht kein Raum mehr, wenn das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört ist (vgl. BVerwG, U.v. 25.10.2012 - 2 WD 33/11 - juris Rn. 71).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2017 - 16a D 15.2087
    Die Berücksichtigung einer schwierigen, inzwischen überwundenen Lebensphase liegt dabei vor allem dann nahe, wenn sich der Pflichtenverstoß als Folge der Lebensumstände darstellt (vgl. BVerwG, U.v. 28.2.2013 - 2 C 3.12 - juris Rn. 40; U.v. 22.3.2016 - 2 B 43.15 - juris Rn. 11; B.v. 9.10.2016 - 2 B 60.14 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2017 - 16a D 15.2087
    Denn ein endgültiger Verlust des Vertrauens des Dienstherrn und der Allgemeinheit kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur vorliegen, wenn der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen, sondern namentlich auch dann, wenn die durch sein Fehlverhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wieder gutzumachen ist (vgl. BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14

    Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2017 - 16a D 15.2087
    Die Berücksichtigung einer schwierigen, inzwischen überwundenen Lebensphase liegt dabei vor allem dann nahe, wenn sich der Pflichtenverstoß als Folge der Lebensumstände darstellt (vgl. BVerwG, U.v. 28.2.2013 - 2 C 3.12 - juris Rn. 40; U.v. 22.3.2016 - 2 B 43.15 - juris Rn. 11; B.v. 9.10.2016 - 2 B 60.14 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 11.05

    Postbeamter des höheren Dienstes; Disziplinarklage (-schrift); Mitwirkung des

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2017 - 16a D 15.2087
    Ein endgültiger Vertrauensverlust ist eingetreten, wenn die Gesamtwürdigung der bedeutsamen Umstände ergibt, dass der Beamte auch künftig seinen Dienstpflichten nicht nachkommen wird oder - wie hier - die Ansehensschädigung nicht wiedergutzumachen ist (vgl. BVerwG, U.v. 22.6.2006 - 2 C 11.05 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 23.01.2013 - 2 B 63.12

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten bei Vorliegen eines Dienstvergehens

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2017 - 16a D 15.2087
    Denn jeder Beamte ist verpflichtet, dauerhaft bestmögliche Leistungen bei vollem Einsatz der Arbeitskraft zu erbringen und sich innerhalb und außerhalb des Dienstes achtungs- und vertrauenswürdig zu verhalten (vgl. BVerwG, B.v. 23.1.2013 - 2 B 63.12 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 04.07.2013 - 2 B 76.12

    Disziplinarklage; Umfang der Bindungswirkung nach Zurückverweisung; wesentlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2017 - 16a D 15.2087
    2.3.1 Der Beklagte hat das Dienstvergehen nicht im Zustand einer im Sinne des § 21 StGB erheblich verminderten Schuldfähigkeit begangen, die regelmäßig einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis entgegensteht (vgl. BVerwG B.v. 9.2.2016 - 2 B 84.14 - juris Rn. 21; B.v. 4.7.2013 - 2 B 76.12 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 09.02.2016 - 2 B 84.14

    Konsequenz eines erst im Revisionsverfahren festgestellten wesentlichen Mangels

  • BVerwG, 23.10.2002 - 1 D 5.02

    Spielsüchtige Posthauptschaffnerin; Entwendung von Geld aus den Zustelltischen

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 WD 3.15

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls; Gehilfe; Missbrauch dienstlicher Anlagen

  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

  • BVerwG, 24.11.2015 - 2 WD 15.14

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Steuerhinterziehung; mehrfache

  • VGH Bayern, 04.06.2014 - 16a D 10.2005

    Disziplinarrecht; Regierungshauptsekretär (BesGr. A 8); Innerdienstliches

  • VG Ansbach, 21.11.2018 - AN 13b D 17.01237

    Entfernung eines Studiendirektors aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung

    Wiederholte Zugriffs- oder zugriffsähnliche Handlungen über einen längeren Zeitraum erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2002 - 1 D 5.02, juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.2087).

    Denn jeder Beamte ist verpflichtet, dauerhaft bestmögliche Leistungen bei vollem Einsatz der Arbeitskraft zu erbringen und sich innerhalb und außerhalb des Dienstes achtungs- und vertrauenswürdig zu verhalten (vgl. BayVGH, U.v. 3.5.2018 - 16a D 15.2087, juris Rn. 61).

  • VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 18.1764

    Disziplinarmaßnahme - Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreue betreffend

    Dabei sind die Gerichte weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht an die Wertungen des Dienstherrn gebunden (stRspr., BVerwG, B.v. 15.6.2016 - 2 B 49.15 - juris Rn. 17; U.v. 29.3.2012 - 2 A 11.10 - juris Rn. 83; U.v. 12.7.1994 - 1 D 39.93 - juris Rn. 19; BayVGH, U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.2087 - juris Rn. 63; Conrad in Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand: Aug.

    Wiederholte Zugriffs- oder zugriffsähnliche Handlungen über einen längeren Zeitraum erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2002 - 1 D 5.02 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.2087 - juris Rn. 54).

  • VG München, 22.07.2020 - M 19L DK 19.3685

    Aberkennung des Ruhegehalts aufgrund gewerbsmäßigen Betrugs

    Damit bewegt sich die Strafandrohung weit über dem mittelschweren Bereich (BayVGH, U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.2087 - juris Rn. 48).

    Sein Verhalten war in sein Amt und in seine dienstlichen Pflichten eingebunden, weil er hierdurch im Beamtenrecht begründete Zahlungen erhalten hat, auf die er keinen Anspruch hatte (BayVGH, U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.2087 - juris Rn. 42).

    Die Aberkennung des Ruhegehalts beruht dann auf einer schuldhaften schwerwiegenden Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BayVGH, U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.2087 - juris Rn. 66; U.v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - juris Rn. 58).

  • VG Ansbach, 29.11.2018 - AN 13a D 18.00600

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Nähe zur "Reichsbürgerbewegung"

    Hierzu ist jedoch festzuhalten, dass auch langjähriges beanstandungsfreies dienstliches Verhalten jedenfalls bei gravierenden Dienstpflichtverletzungen in aller Regel nicht durchgreifend mildernd ins Gewicht fällt (vgl. BayVGH, U.v. 3.5.2018 - 16a D 15.2087, juris Rn. 61).
  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.1302

    Rechtmäßige Entfernung aus dem Dienst wegen veruntreuender Unterschlagung in 28

    Wiederholte Zugriffs- oder zugriffsähnliche Handlungen über einen längeren Zeitraum erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2002 - 1 D 5.02 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.2087 - juris Rn. 54).

    Die Entfernung aus dem Dienst beruht dann auf einer schuldhaften schwerwiegenden Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BayVGH, U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.2087 - juris Rn. 66; U.v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - juris Rn. 58).

  • VGH Bayern, 05.07.2023 - 16a D 21.1331

    Disziplinarrecht: Aberkennung des Ruhegehalts wegen Betrugsstraftaten im

    Wiederholte Zugriffs- oder zugriffsähnliche Handlungen über einen längeren Zeitraum erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2002 - 1 D 5.02 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.2087 - juris Rn. 54).

    Sie beruht dann auf einer schuldhaften schwerwiegenden Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BayVGH, U.v. 20.9.2021 - 16a D 19.2270 - juris Rn. 52; U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.2087 - juris Rn. 66).

  • VG Ansbach, 12.12.2019 - AN 13b D 19.00637

    Disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme bei Urkundenfälschung durch Lehrer

    In diesem Zusammenhang sei auch zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z.B. U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.2087 -) und des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. B.v. 15.6.2016 - 2 B 49/15 -) einer Weiterbeschäftigung des Beklagten im Hinblick auf eine im Rahmen einer Disziplinarklage von den Verwaltungsgerichten zu treffende Entscheidung über die angemessene Disziplinarmaßnahme grundsätzlich keine Bedeutung zukomme.

    Dementsprechend kommt dem Entschluss des Dienstherrn, den Beamten nach dem Aufdecken seines Fehlverhaltens unverändert oder anderweitig zu beschäftigen, für die von den Verwaltungsgerichten zu treffende Entscheidung über die angemessene Disziplinarmaßnahme grundsätzlich keine Bedeutung zu (vgl. BVerwG, B.v. 27.5.2015 - 2 B 16/15 - juris Rn. 8 m.w.N.; BayVGH, U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.2087 -, Rn. 63, juris).

  • VG München, 24.03.2021 - M 19L DK 20.3912

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil der

    Sein Verhalten war in sein Amt und in seine dienstlichen Pflichten eingebunden, weil er hierdurch im Beamtenrecht begründete Zahlungen erhalten hat, auf die er keinen Anspruch hatte (BayVGH, U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.2087 - juris Rn. 42).

    Die Aberkennung des Ruhegehalts beruht dann auf einer schuldhaften schwerwiegenden Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BayVGH, U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.2087 - juris Rn. 66; U.v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - juris Rn. 58).

  • VG Ansbach, 21.11.2018 - AN 13b D 17.1237

    Entfernung eines Studiendirektors aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung

    Wiederholte Zugriffs- oder zugriffsähnliche Handlungen über einen längeren Zeitraum erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2002 - 1 D 5.02, juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.2087).

    Denn jeder Beamte ist verpflichtet, dauerhaft bestmögliche Leistungen bei vollem Einsatz der Arbeitskraft zu erbringen und sich innerhalb und außerhalb des Dienstes achtungs- und vertrauenswürdig zu verhalten (vgl. BayVGH, U.v. 3.5.2018 - 16a D 15.2087, juris Rn. 61).

  • VG Ansbach, 07.06.2018 - AN 13b D 17.2408

    Zurückstufung eines Schulleiters in das Eingangsamt wegen Veruntreuung des

    Wiederholte Zugriffs- oder zugriffsähnliche Handlungen über einen längeren Zeitraum erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2002 - 1 D 5.02 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.2087).
  • VGH Bayern, 21.10.2020 - 16a D 19.8

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Studiendirektors wegen wiederholter Untreue zu

  • VG Ansbach, 07.10.2019 - AN 13a D 18.01404

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (hier: Mitarbeiter bei der

  • VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.172

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Kollegendiebstahls

  • VGH Bayern, 24.11.2021 - 16a D 19.1811

    Entfernung eines Gymnasiallehrers aus dem Beamtenverhältnis nach Verurteilung

  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.2270

    Erfolglose Berufung gegen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen

  • VG Greifswald, 30.10.2019 - 10 A 178/18

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Verstoßes gegen die Pflicht nach BBG 2009 § 60

  • VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.2136

    Disziplinarrecht - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis inner- und

  • VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.1958

    Aberkennung des Ruhegehalts aufgrund gewerbsmäßigen Betrugs

  • VGH Bayern, 06.09.2023 - 16b D 22.686

    Disziplinarklage - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • VG Regensburg, 28.06.2021 - RN 10A DK 20.987

    Krankenversicherung, Disziplinarverfahren, Beamte, Erkrankung, Dienstvergehen,

  • VG Wiesbaden, 29.01.2019 - 25 K 519/18

    Disziplinare Ahndung der Unterschlagung von Nachnahmebeträgen

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